Arzneimittelversorgung

Welche Aufgaben erfüllen Apotheken in der Arzneimittelversorgung?

 

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Arzneimittelversorgung in Deutschland

Was ist überhaupt die Arzneimittelversorgung? Allgemein versteht man unter einem Arzneimittel eine Wirkstoffkombination oder einen Wirkstoff, der die physiologische Funktion beeinflusst oder eine medizinische Diagnose erlaubt, oder als Prophylaxe oder Therapie von Krankheiten eingesetzt werden kann.

In Deutschland gibt es mehr als 35.000 industriell hergestellte Präparate, die in drei Kategorien unterteilt werden:

  • Freiverkäufliche Arzneimittel
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Betäubungsmittel

Ein Netzwerk aus 20 Großhändlern, mehr als 500 Herstellern und über 19.000 Apotheken stellen die Arzneimittelversorgung von Kliniken, Pflegeeinrichtungen und so letztendlich die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicher.

Arzneimittelversorgung in der Apotheke

Der gesetzliche Auftrag aller Apotheken lautet, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Auch wenn die Online-Apotheken für viele immer interessanter werden, so sind es doch die stationären Apotheken vor Ort, die die Arzneimittelversorgung wirklich gewährleisten.

Laut dem Bericht von 2020 „Die Apotheke – Zahlen, Fakten, Daten“ werden täglich 3,3 Millionen Versicherte in den öffentlichen Apotheken versorgt. Der in §17 Abs. 4 ApBetrO verankerte Kontrahierungszwang verpflichtet die Apotheken, jedes vorgelegte ärztliche Rezept möglichst unverzüglich zu liefern. Das ist natürlich eine planerische und logistische Meisterleistung, denn nicht immer sind alle Medikamente direkt vorhanden.

Gemeinwohlpflichten der stationären Apotheken

Viele Apotheken bedienen sich zusätzlicher Dienstleistungen wie dem hauseigenen Lieferdienst, der die bestellten Medikamente schnellstmöglich zum Kunden nach Hause liefert, um den Auftrag der unverzüglichen Lieferung gewährleisten zu könnnen.

Aber auch die sogenannten Gemeinwohlpflichten erfüllen die stationären Apotheken zuverlässig. Dazu zählen die Anfertigung von Rezepturen, Polymedikation (= Versorgung mit mehr als 3 Medikamenten gleichzeitig), Notdienste und Nachtdienste. Da verwundert es auch nicht, dass 2020 in allen deutschen öffentlichen Apotheken rund 1 Milliarde Kundenkontakte verzeichnet wurden.

Was ist ein Generikum?

Ein Generikum ( Mehrzahl Generika) ist ein sogenanntes Nachahmerpräparat eines Arzneimittels, dessen Patent abgelaufen ist. Warum werden Arzneimittel mit Patenten von 20 Jahren geschützt? Ein wichtiger Aspekt ist sicherlich, dass der Hersteller den Preis des Originalpräparates selbst bestimmen kann, um so die zum Teil sehr hohen Kosten für Forschung und Herstellung zu refinanzieren.

Es kommt oft vor, dass bereits bei der Entwicklung eines neuen Medikaments dieses noch in der Erprobungsphase schon zum Patent angemeldet wird, sodass am Ende des Herstellungs- und Zulassungsprozesses bereits ein Teil der 20 Jahre vorbei ist.

Der Hersteller des originalen Präparats ist verpflichtet, nach Ablauf des Patentschutzes die Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. Bringen nun andere Hersteller auf Basis dieser Informationen ein Medikament auf den Markt, so wird dieses als Generikum bezeichnet. Ein Generikum muss in Wirksamkeit und Qualität annähernd dem Originalpräparat entsprechen. Um dies sicherzustellen, muss ein sogenannter Bioäquivalenznachweis des Generika-Herstellers erbracht werden.

In diesem Test muss gewährleistet sein, dass der Wirkstoff aus dem Generikum nahezu gleich schnell und in ähnlich hoher Menge vom menschlichen Körper aufgenommen werden kann.
Im Schnitt liegt die Abweichung zum Originalpräparat bei circa 5 %, wobei der vom Gesetzgeber vorgelegte Toleranzbereich deutlich höher liegt.

Fast 80% des deutschen Arzneimittelmarktes werden durch Generika gedeckt, angefangen von frei verkäuflichen Präparaten gegen Kopfschmerzen oder Erkältungssymptome, bis hin zu verschreibungspflichtigen Medikamenten gegen Diabetes, Bluthochdruck, Blasen- und Nierenschwäche und Krebsmedikamenten.

Arzneimittelversorgung vor Ort

Auch wir in der Zellertal Apotheke haben natürlich den Auftrag, jedes Rezept auf schnellstem Wege zu bedienen. Leider ist uns dies nicht immer sofort möglich und manche Medikamente müssen bestellt werden.
Allerdings sollten Sie hierzu wissen, dass Krankenkassen sogenannte Lieferverträge haben, die es uns als Apotheke oft nur erlauben, ein Präparat von einem, maximal zwei Herstellern, herauszugeben.

Jede Krankenkasse arbeitet mit einem anderen Lieferanten zusammen, daher ist es für uns nicht immer möglich, alle Medikamente von allen Herstellern, mit denen die Krankenkassen zusammenarbeiten, auf Lager zu haben.

Aufgrund der Corona-Pandemie und daraus entstandenen Lieferengpässen bei bestimmten Medikamenten, wurde ein neues Gesetz erlassen, was es den Apotheken erleichtert, auch Präparate herauszugeben, die nicht im Liefervertrag der Krankenkasse stehen, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen. Allerdings müssen sich, damit diese Regelung greift, die Vertragsfirmen in einem Lieferengpass befinden.

Arzneimittelversorgung in der Zellertal Apotheke

Natürlich kommen auch wir unserer Aufgabe der Arzneimittelversorgung nach. Zusätzlich bieten wir noch folgende Dienstleistungen an, damit Sie bestmöglich versorgt sind:

  • Lieferdienst an Wunschort
  • Anfertigung individueller Rezepturen
  • Notdienste / Nachtdienste
  • Anpassungen Ihrer Polymedikation
  • Beratungen zu Neben- und Wechselwirkungen

Haben Sie Fragen zu Rezepten, Medikamenten oder Vertragspartnern Ihrer Krankenkasse?
Sprechen Sie uns gerne an.

In der Zellertal Apotheke sind wir für Sie da!

E-Mail schreibenTel: 09945 - 94 04 10